Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV sowie § 5 AbfAEV
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 4 DepV
Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte
Konzipiert insbesondere für Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen
Folgende Inhalte werden angeboten:
- Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen im Abfallrecht – Vermeidung, Verwertung und Beseitigung: Bewertung mithilfe der Abfallstatistik
- Zum Leitfaden des Landes Brandenburg „Empfehlungen zur Limitierung klimarelevanter Emissionen aus der offenen Mietenkompostierung“
- Abfallbewertung, Abfalleigenschaften
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Haftung von Betriebsbeauftragten und verantwortlichen Personen
- Ausblick auf geplante abfallrechtliche Neuregelungen
- Planspiel: Einstufen von Abfällen nach AVV sowie Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
- Besichtigung einer Anlage zur Behandlung von Bioabfälle
An wen ist richtete sich die Veranstaltung?
- Verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb und im Betrieb zur Sammlung und Beförderung von Abfällen, besonders in Bioabfallbehandlungsanlagen
- Deponiebeauftragte
- Abfallbeauftragte
- weitere Beschäftigte aus der Abfallwirtschaft
Alle Teilnehmenden erhalten ein Zertifkat, das bundesweit gültig ist. Damit erfüllen sie die Anforderungen an die Fortbildung nach § 11 EfbV sowie § 5 AbfAEV bzw. an die Fortbildung nach § 4 DepV.