Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV sowie § 5 AbfAEV
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 4 DepV
Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte
Konzipiert insbesondere für Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen

Folgende Inhalte werden angeboten:

  • Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen im Abfallrecht – Vermeidung, Verwertung und Beseitigung: Bewertung mithilfe der Abfallstatistik
  • Zum Leitfaden des Landes Brandenburg „Empfehlungen zur Limitierung klimarelevanter Emissionen aus der offenen Mietenkompostierung“
  • Abfallbewertung, Abfalleigenschaften
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Haftung von Betriebsbeauftragten und verantwortlichen Personen
  • Ausblick auf geplante abfallrechtliche Neuregelungen
  • Planspiel: Einstufen von Abfällen nach AVV sowie Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
  • Besichtigung einer Anlage zur Behandlung von Bioabfälle

An wen ist richtete sich die Veranstaltung?

  • Verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb und im Betrieb zur Sammlung und Beförderung von Abfällen, besonders in Bioabfallbehandlungsanlagen
  • Deponiebeauftragte
  • Abfallbeauftragte
  • weitere Beschäftigte aus der Abfallwirtschaft

Alle Teilnehmenden erhalten ein Zertifkat, das bundesweit gültig ist. Damit erfüllen sie die Anforderungen an die Fortbildung nach § 11 EfbV sowie § 5 AbfAEV bzw. an die Fortbildung nach § 4 DepV.